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   BGH, 22.12.1983 - VII ZR 17/83   

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https://dejure.org/1983,2963
BGH, 22.12.1983 - VII ZR 17/83 (https://dejure.org/1983,2963)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1983 - VII ZR 17/83 (https://dejure.org/1983,2963)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1983 - VII ZR 17/83 (https://dejure.org/1983,2963)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufungseinlegung - Telefonat - Fristversäumnis - Auszubildende - Verschulden

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 240
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 27.06.1995 - VI ZR 32/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Aufklärungsmangel, Chirurgie -

    Auch wenn es sich bei einer Schwangerschaft um einen normalen physiologischen Vorgang handelt, stellt doch jeglicher unbefugte Eingriff in das körperliche Befinden eine Körperverletzung dar, da bei anderer Sichtweise das Recht am eigenen Körper als gesetzlich ausgeformter Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht hinreichend geschützt wäre (Senatsurteile vom 18. März 1980 - VI ZR 247/78 - VersR 1980, 558, 559 - insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 76, 259 ff [BGH 18.03.1980 - VI ZR 247/78]; vom 10. März 1981 - VI ZR 202/79 - VersR 1981, 730 und vom 27. November 1984 - VI ZR 43/83 - VersR 1984, 240, 243; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 86, 240, 248).
  • BGH, 21.02.2002 - IX ZA 10/01

    Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen wirtschaftlichen Unvermögens einer

    Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit bereits erhebliche Zweifel daran geäußert, ob eine Auszubildende im dritten Lehrjahr schon als bewährte Bürokraft angesehen werden kann (Beschl. v. 22. Dezember 1983 - VII ZR 17/83, VersR 1984, 240).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 5 Sa 48/03

    Wiedereinsetzung und Fristenkontrolle

    Auch wenn eine Auszubildende im dritten Ausbildungsjahr bereits als bewährte Bürokraft in Betracht kommen sollte (zweifelnd BGH, Beschl. v. 22.12.1983 - VII ZR 17/83, VersR 1984, 240; Beschl. v. 21.02.2002 - IX ZA 10/01, NJW 2002, 2180), hat der Prozessbevollmächtigte der Klägerin die Versäumung der Frist jedenfalls deshalb verschuldet, weil er die gebotene Fristenkontrolle unterlassen hat, als ihm - gemäß dem mit Schriftsatz vom 08.07.2003 ergänzten und klargestellten Vortrag - die Akten entsprechend der notierten Vorfrist eine Woche vor dem notierten Fristablauf - also wohl am 20.05.2003 - zur Bearbeitung vorgelegt worden sind.
  • BGH, 30.09.1992 - XII ZB 89/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beachtung der Rechtsmittelfristen bei

    Es kann dahinstehen, ob dadurch - etwa im Wege der Unterbevollmächtigung - Rechtsanwalt L. mit der selbständigen Erledigung der Rechtsmitteleinlegung beauftragt worden wäre und die damit zusammenhängenden Pflichten voll auf ihn übergegangen wären (vgl. dazu BGH VersR 1975, 1150 und 1984, 240).
  • OLG Oldenburg, 21.05.1996 - 5 U 7/96

    Schwangerschaft; Zwilling; Schwangerschaftsabbruch; Aufklärungspflicht

    Die Beklagte zu 1) übersieht bereits, daß auch in Fällen einer veränderten physischen und psychischen Situation und Einstellung zur Frage des Schwangerschaftsabbruches und den darauf beruhenden Entschluß, das Kind jetzt auszutragen, der Haftungszusammenhang zwischen dem Fortbestand der Schwangerschaft mit anschließender Geburt des Kindes und dem Fehlverhalten von Ärzten nicht unterbrochen sein muß (siehe BGH VersR 1985, 1068, 1070, 1071; VersR 1984, 240, 242).
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